Weiterbildung während der Kurzarbeit soll gefördert werden

Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung Änderungen bei der Kurzarbeit-Regelung getroffen. In diesem Zusammenhang wird die Qualifizierung von Mitarbeitern während der Kurzarbeit gefördert, indem in einem solchen Fall die Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden.

In diesem Zusammenhang bietet sich natürlich besonders E-Learning bzw. Blended Learning an, denn die Mitarbeiter können dann (teilweise) zu Hause lernen.

Eine gute Zusammenfassung der geplanten Gesetzesvorhaben sowie deren Umsetzung finden Sie hier auf der Seite des Netzwerkes Weiterbildung.

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