Sonderprogramm zur Stärkung der Qualifikation der Personengruppe der Geringqualifizierten und Älteren

Ziel des Programms WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) ist es, für die definierte Zielgruppe Integrationsfortschritte zu ermöglichen bzw. präventiv durch Verbesserung des Qualifikationsniveaus Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die örtliche Ausgestaltung soll im Sinne der dezentralen Verantwortung durch die Agenturen in Absprache mit der Selbstverwaltung erfolgen .

Intention und Zielgruppen

Das Programm WeGebAU verfolgt zwei Stoßrichtungen, um die Teilhabe von Geringqualifizierten und älteren Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern:

1. Als Hauptstoßrichtung sollen Integrationsfortschritte bei geringqualifizierten Arbeitslosen mit sehr geringen Chancen auf Integration erzielt werden. Davon ist auch die Zielgruppe der Älteren ab 50 umfasst und Personen mit Migrationshintergrund. Um die Mittel möglichst zielgerichtet einzusetzen, sollen Arbeitslose unterstützt werden, deren Aussicht auf Arbeit vorrangig durch externe Rahmenbedingungen beeinträchtigt wird und nicht durch eigene Einstellung und Motivation. Dies sind Betreuungskunden insbesondere ohne Ausbildung mit Handlungsbedarf bei Fähigkeiten und Qualifikation sowie im spezifischen Arbeitsmarkt. In das Programm WeGebAU sollen auch Arbeitslose mit den genannten Merkmalen, die nicht Arbeitslosengeld I beziehen, einbezogen werden.

2. Daneben soll WeGebAU als Anschubfinanzierung für die Weiterbildung vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen von älteren und geringqualifizierten Beschäftigten insbesondere ohne Ausbildung fungieren. Betont werden muss, dass es sich hierbei um eine subsidiäre Aufgabe der Beitragszahler handelt; die Verantwortung liegt vorrangig bei den Betrieben und Arbeitnehmern. Insofern dient dieses Programm als Anschubfinanzierung. In diesem Sinne möchte die BA mit dem Programm WeGebAU auch Möglichkeiten - insbesondere im Bereich der Zeitarbeit - aufzeigen und initiieren. Die Fokussierung auf beide Personengruppen, sowohl die Betreuungskunden als auch die älteren und geringqualifizierten Beschäftigten, ermöglicht eine klare Trennung zwischen den rein wirkungsorientiert eingesetzten Mitteln und dem auch sozial- und bildungspolitisch motivierten Programm. Hier kommt ein wesentlicher Vorteil der mit den Handlungsprogrammen eingeführten Kundendifferenzierung zum Tragen. Durch die präzise Standortbestimmung der Kunden können entsprechende Programme zielgerichteter für Menschen mit hohem Problemdruck eingesetzt werden. Dabei kann zusätzlich zu einer ausschließlich zielgruppenorientierten Einsatzlogik auch der individuelle Handlungsbedarf in die Integrationsplanung einbezogen werden. Die Wirkung dieses Programms in Sinne von Integrationsfortschritten soll auch im Rahmen der Wirkungsanalyse „Treffer“ beobachtet werden.

Empfehlungen für mögliche Produkte, die sich an dem Handlungsbedarf der Zielgruppen ausrichten:

Stoßrichtung 1 - Unterstützung geringqualifizierter Betreuungskunden:

- Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen (§ 421i SGB III)
- Förderung beruflicher Weiterbildung (§ 77 SGB III)
- betriebliche Trainingsmaßnahmen (§ 48 SGB III)

Stoßrichtung 2 - Beschäftigte Ältere und Geringqualifizierte:

- Förderung beruflicher Weiterbildung (§ 417 (1) SGB III, Erwerb von Zusatzqualifikationen) bei Migranten kombiniert mit Verbesserung der Deutschkenntnisse
- Arbeitsentgeltzuschuss für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zur Weiterbildung in Betrieben (§235c SGB III)
- Weiterbildungsförderung nach § 77 Abs. 2 SGB III

Mit dem Budget von 200 Mio Euro können voraussichtlich rund 50.000 Personen mit Qualifizierungsdefiziten und Ältere gefördert werden. Dabei wird ein kalkulatorischer Kostensatz pro Teilnehmer und Monat von 700 Euro zu Grunde gelegt.

Quelle Bildungsverband-online.de

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Zuletzt aktualisiert: 4. Feb, 11:09

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